Vitalis Fitness

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vitalis Fitnesss
managed by Vitalis Fitness GmbH & Co KG
Stand 15.09.2016

1. Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Mitgliedschaftsvertrag hat zunächst eine Grundlaufzeit von 6; 12 oder 24 Monaten und verlängert sich stillschweigend um jeweils 3 Monate, sofern nicht spätestens 6 Wochen (42 Tage) vor Vertragsablauf schriftlich, unter Angabe der Kartennummer, gekündigt wird.

Bei Abschluss eines Monatsvertrags kann der Vertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von sieben Werktagen vor Ende des letzten laufenden Beitragsmonats gekündigt werden. Wird diese Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um einen weiteren Monat, die Kündigung wird dann zum Folgemonat wirksam.

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner von der o.a. Regelung unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund, hat schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Endet das Vertragsverhältnis vor der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, so muss der Nutzer für die Dauer der tatsächlichen Laufzeit rückwirkend die Differenz zum Monatsbeitrag für jeden einzelnen Monat der tatsächlichen Laufzeit nachentrichten.

Sollte die Kündigung aus wichtigem Grund aus gesundheitlichen Gründen erfolgen
(z. B. dauerhafte Erkrankung oder Verletzung, Schwangerschaft), ist der Grund für die Kündigung zeitnah durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Andernfalls läuft das Vertragsverhältnis bis zur Vorlage der bezeichneten Bescheinigung weiter.

Bei Vertragsabschluss sind sämtliche relevante Angaben, z. B. Name, Anschrift und gültige Kontoverbindung durch Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen. Jede Änderung vertragsrelevanter Daten ist dem Vitalis Fitness unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Vitalis Fitness aufgrund verspäteter oder unrichtiger Angaben entstehen, hat das Mitglied zu tragen.

Es gilt dabei das Datum des Poststempels oder der Eingangsvermerk auf dem Kündigungsschreiben.
Es kann postalisch an Vitalis Fitness GmbH & Co KG Postfach 2521, 53015 Bonn oder per E-Mail an member@vitalisfitness.com gekündigt werden.

2. Wegfall des Ermäßigungsgrundes

Den Wegfall des Ermäßigungsgrundes hat der Nutzer dem Vitalis Fitness unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall des Ermäßigungsgrundes erhöht sich der Mitgliedsbeitrag ab dem auf den Zeitpunkt des Wegfalls folgenden Monat auf den jeweils geltenden regulären Tarif.

3. Stilllegung des Vertrages

Das Mitglied hat nur im Rahmen der 6-, 12, oder 24-Monats-Mitgliedschaft die Möglichkeit, unter Angabe eines nachgewiesenen Verhinderungsgrundes (Krankheit, Schwangerschaft etc.) seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. neun Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist Vitalis Fitness mindestens sieben Werktage vor Beginn des ersten Monats der Stilllegung schriftlich bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit und kann Leistungen von Vitalis Fitness nicht in Anspruch nehmen. Die bestehende Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der nachgewiesenen Unterbrechung. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Vitalis Fitness zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

4. Nutzungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vertraglich vereinbarte Entgelt die Benutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Nutzung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.

5. Nutzung der Spinde

Die von Vitalis Fitness dem Mitglied zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen ausschließlich während seiner Anwesenheitszeiten verwendet werden. Vitalis Fitness ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen und auszuräumen.

6. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

7. Mitgliedsausweis

Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss einen Mitgliedsausweis (codierte Magnetkarte). Dazu wird eine einmalige Aktivierungsgebühr von 19 € erhoben, der Mitgliedsausweis geht damit in das Eigentum des Kunden über. Der Zutritt zum Studio ist ohne Vorzeigen des Mitgliedsausweises nicht gestattet. Der Mitgliedsausweis und die damit verbundene Mitgliedschaft sind persönlich und nicht übertragbar. Im Fall missbräuchlicher Überlassung des Mitgliedsausweises an Dritte verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 200 €. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist, so schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsausweises zu sorgen. Bei Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises wird bei Neuausstellung eine Gebühr in Höhe von 20 € erhoben. Weist das Mitglied im Falle einer Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

8. Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) Vitalis Fitness unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Vitalis Fitness dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

9. Mitgliedsbeiträge, Zahlungsverzug und Gebühren

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am 1. Tag des jeweiligen Kalendermonats fällig und per SEPA Lastschriftmandat vom Konto des Mitglieds abgebucht. Gleiches gilt für das Startpaket, sowie für die Aktivierungsgebühr. Bei vertraglich vereinbarter Barzahlung werden die Monatsbeiträge jeweils im Voraus am 3. Tag des Beitragsmonats fällig. Fällt die Fälligkeit auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so verschiebt sich die Fälligkeit des Betrages auf den ersten folgenden Werktag.
Das Mitglied ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist Vitalis Fitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Darüber hinaus behält sich Vitalis Fitness das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Für Firmentarife gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesonderte Vertragsvereinbarungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind.

10. Preisanpassungsrecht

Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Damit ist Vitalis Fitness berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf den erhöhten Umsatzsteuersatz erhöht.
Ermäßigt sich die Umsatzsteuer, so ermäßigt sich auch der Mitgliedsbeitrag hierdurch entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

11. Hausordnung

Die von Vitalis Fitness als fester Vertragsbestandteil aufgestellte Hausordnung ist für jedes Mitglied verbindlich. Diese regelt insbesondere das tägliche Training, die Wahrung der Rechte anderer Mitglieder, sowie den Aufenthalt in sämtlichen Räumlichkeiten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich Vitalis Fitness das Recht auf Erteilung eines Hausverbotes vor.

12. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt Weisungen zu erteilen, soweit diese den geordneten Betrieb des Studios, die Ordnung und Sicherheit oder die Einhaltung der Hausordnung sicherstellen sollen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

13. Haftung

Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Vitalis Fitness ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschulden von Erfüllungsgehilfen von Vitalis Fitness gelten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vitalis Fitness nur bei Verletzung vertragswesentlicher Eigenschaften (Kardinalpflichten), bei Personenschäden, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

14. Änderung dieser AGB

Vitalis Fitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Im Falle einer solchen Änderung wird Vitalis Fitness das Mitglied darüber in Kenntnis setzen. Die Änderung wird wirksam, wenn das Mitglied nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung widerspricht.

15. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Vitalis Fitness aufrechnen.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages, sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt; diese Klauseln werden vielmehr durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Nebenabreden, sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrifterfordernisses.

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